FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen sowie weitere Informationen zu spannenden Themen! Informieren Sie sich zu Themen wie Eigentümerversammlungen, Mieterabrechnungen, Genehmigungen, Wohnungssuche, Schadensfällen u.v.m.. Sollten dennoch Fragen aufkommen, dann wenden Sie sich gerne telefonisch zu den offiziellen Sprechzeiten oder außerhalb der Sprechzeiten per Mail an uns. Vielen Dank!

*Was ist das Hausgeld?
*Was ist eine Eigentümerversammlung?
*Bei der Eigentümerversammlung verhindert – was tun?
*Wie kann ein Tagesordnungspunkt vorgetragen werden?
*Dürfen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einfach beauftragt werden?
*Was sind Rücklagen und wofür werden diese gebildet?
*Kann die Hausverwaltung auch eine Mieterabrechnung erstellen?
*Was muss ich als Eigentümer beim Nutzerwechsel berücksichtigen?
  • bitte teilen Sie den Wechsel rechtzeitig der Hausverwaltung mit.
  • bitte lesen Sie alle Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) ab und teilen Sie diese ihrem Sachbearbeiter bei der Hausverwaltung mit.
  • bitte übermitteln Sie der Hausverwaltung die Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse) des neuen Nutzers.
  • bitte teilen Sie der Hausverwaltung für die Abrechnungserstellung mit, wie viele Personen in der Wohnung leben.
  • Nutzen- und Lastenübergabe bzw. Stichtag.
*Was muss ich tun, wenn meine Heizungstherme/ Gasetagenheizung nicht mehr zu reparieren ist?
Mülltrennung
*Treppenhaus und gemeinschaftliche Räume
*Unbrauchbare Fahrräder gehören entsorgt
*In meine Wohnung wurde eingebrochen. Was ist zu tun?
  • Polizei verständigen und Anzeige erstatten
  • Haftpflichtversicherung informieren (diese tragen auch die Kosten für Schäden an der Wohnungstür) - hat der Nutzer keine Hausratversicherung übernimmt die Gebäudeversicherung
*Was mache ich, wenn mein Türschloss defekt ist und ich nicht mehr
*Was mache ich bei einer Rohrverstopfung?
*Was mache ich bei einem Leitungswasserschaden?
*Was mache ich mit meinem Fahrrad, meinem Kinderwagen oder meinem Rollator?
*Wie setzt sich meine Miete zusammen?
*Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?
*Ich habe meine Arbeit verloren und kann meine Miete nicht mehr in vollem Umfang aufbringen.
*Wo entsorge ich meinen Sperrmüll?
* Darf ich nach Belieben renovieren (streichen, fliesen, tapezieren)?
* Ich möchte in den Urlaub fahren bzw. befinde ich mich für lange Zeit nicht in meiner Wohnung. Was muss ich tun?
*Ich möchte eine Wohngemeinschaft gründen. Ist das erlaubt?
Was ist zu tun?
*Ich möchte ein Zimmer/ meine Wohnung untervermieten.
Was ist zu tun?
*Der Mieter einer Wohnung ist verstorben. Was ist zu tun?
  • Schriftliche Erklärung, ob Sie (als Lebenspartner) die Wohnung weiter bewohnen wollen oder ggf. den Mietvertrag übernehmen wollen
  • Sofern das vorgenannte nicht zutrifft, ist die Wohnung von den Erben zu kündigen.
  • Sollten Sie das Erbe ausschlagen, dann wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie uns dies schriftlich mitteilen und uns die Schlüssel der Wohnung zukommen lassen könnten.
*Wie kann ich einen neuen Partner in den Mietvertrag aufnehmen?
*Kann ich einen Nachmieter stellen? Wenn ja, was ist zu tun?
*Ich möchte meine Wohnung teilgewerblich nutzen. Ist das erlaubt? Was ist zu tun?
*Bauliche Veränderungen
*Sind Haustiere erlaubt?
*Was ist zu tun bei einem Mangel an der Mietsache?
*Mietsicherheiten werden akzeptiert?
  • Ihre Barkaution wird vom Vermieter auf ein gesondertes Kautionskonto eingezahlt
  • Die Verpfändung eines Sparbuches oder
  • Die Übergabe einer Bürgschaft einer Bank
*Benötige ich eine Hausratsversicherung?
*Anmeldung bei den entsprechenden Versorgern?
*Die Übergabe/ Übernahme der Wohnung (Allgemeines)
*Übernimmt die Hausverwaltung auch die Vermietung meiner Eigentumswohnung?
*Kann die Hausverwaltung meine Wohnung verkaufen?
*Was ist zu tun, wenn ich aus Versehen einen Schaden am Gemeinschaftseigentum verursacht habe?
  • machen Sie Bilder vom entstandenen Schaden
  • informieren Sie bitte Ihre Haftpflichtversicherung
  • informieren Sie bitte die Hausverwaltung per E-Mail oder zu den üblichen Arbeitszeiten per Telefon
  • besprechen Sie anschließend das weitere Vorgehen mit der Hausverwaltung

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